Schuld trotz Vorfahrt!

Auch der grundsätzlich an einer Kreuzung Vorfahrtsberechtigte ist verpflichtet, wenn er aus einem dem Anschein nach unbedeutenden und nicht einsehbaren Nebenweg kommt, sich mit äußerster Vorsicht in eine Kreuzung hineinzutasten, als wäre er wartepflichtig. Dies entschied das Oberlandesgericht Rostock in seinem Urteil vom 23.02.2007, amtliches Aktenzeichen 8 U 40/06. In dem von den Richtern entschiedenen … Schuld trotz Vorfahrt! weiterlesen